Stromvergütung
Festgelegte Vergütungssätze lassen langfristig planen
Für Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2010 in Betrieb genommen werden, gelten die folgenden Vergütungssätze. Die Grundvergütung für freistehende Anlagen beträgt 28,43 Cent/kWh.| Anlagentyp | Jahr 2010 |
|---|---|
| Freiflächen | 28,43 ct/kWh |
| Aufdach bis 30 kW | 39,14 ct/kWh |
| Aufdach über 30 kW | 37,23 ct/kWh |
| Aufdach über 100 kW | 35,23 ct/kWh |
| Aufdach über 1000 kW | 29,37 ct/kWh |
Solarstrom aus Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden wird bis zu einer Anlagengröße von 30 kW mit 39,14 Cent pro Kilowattstunde vergütet.
Anlagen zwischen 30 kW und 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über 30 kW liegt, je Kilowattstunde 37,23 Cent.
Anlagen über 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über 100 kW liegt, je Kilowattstunde 35,23 Cent. (Beispiel: bei einer 150 kW-Anlage werden 20% des Stroms mit 39,14 Cent je kWh, 46,7% mit 37,23 Cent je kWh und 33,3% mit 35,23 Cent je kWh vergütet.
Die Mindestvergütungen sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich für das Inbetriebnahmejahr zu zahlen.
